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Rechtliche Grundlagen

Symbolbild: Viele mit dem Paragrafen-Sybol bedruckte Zettel liegen kreuz und quer übereinander.
Bild: Gerd Altmann auf Pixabay

Hier findest du wichtige Gesetzes-Texte zu den Rechten von (jungen) Menschen mit Behinderung:


UN-Behindertenrechts-Konvention (UN-BRK)



Gesetze, die in ganz Deutschland gelten:

  • Grund-Gesetz

    • Artikel 3 im Grund-Gesetz: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."


  • Allgemeines Gleichbehandlungs-Gesetz (AGG)

    • Paragraf 1 im AGG: "Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen."


  • Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz (BGG)

    • Paragraf 3 im BGG: "Menschen mit Behinderungen im Sinne dieses Gesetzes sind Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können. Als langfristig gilt ein Zeitraum, der mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate andauert."


    • Paragraf 4 im BGG: "Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig."


  • Sozialgesetzbuch (SGB) 8 - Kinder- und Jugendhilfe (siehe auch Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG)

    • Paragraf 11 im Sozialgesetzbuch (SGB) 8, Absatz 1: "Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. Dabei sollen die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Angebote für junge Menschen mit Behinderungen sichergestellt werden."


  • Sozialgesetzbuch (SGB) 9 - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

    • Paragraf 78 im Sozialgesetzbuch (SGB) 9, Absatz 5: "Leistungsberechtigten Personen, die ein Ehrenamt ausüben, sind angemessene Aufwendungen für eine notwendige Unterstützung zu erstatten, soweit die Unterstützung nicht zumutbar unentgeltlich erbracht werden kann. Die notwendige Unterstützung soll hierbei vorrangig im Rahmen familiärer, freundschaftlicher, nachbarschaftlicher oder ähnlich persönlicher Beziehungen erbracht werden."


  • Barrierefreiheits-Stärkungs-Gesetz (BFSG)

    • Paragraf 1 im BFSG: "Zweck dieses Gesetzes ist es, im Interesse der

      Verbraucher und Nutzer die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen nach Maßgabe der folgenden Vorschriften zu gewährleisten. Dadurch wird für Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gestärkt und der Harmo-

      nisierung des Binnenmarktes Rechnung getragen."


Gesetze, die nur in Berlin gelten:

  • Berliner Landes-Anti-Diskriminierungs-Gesetz (LADG)

    • Paragraf 2 im LADG - "Diskriminierungsverbot": "Kein Mensch darf im Rahmen öffentlich-rechtlichen Handelns aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, einer rassistischen und antisemitischen Zuschreibung, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der Sprache, der sexuellen und geschlechtlichen Identität sowie des sozialen Status diskriminiert werden."

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